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Energieberatung

Bei einer Energieberatung wird der aktuelle Zustand Ihres Gebäudes sowie der Gebäudehülle und der Anlagentechnik eingehend untersucht. Unabhängig davon, ob Sie einzelne Maßnahmen oder eine umfassende Sanierung planen, ist es entscheidend, dass diese Maßnahmen harmonisch aufeinander abgestimmt sind und zum Gebäude passen. Aus diesem Grund ist eine Vor-Ort-Begehung Ihres Hauses unerlässlich, um maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude zu ermitteln.


Warum Energieberatung?
Es gibt zahlreiche Gründe, den energetischen Gesamtzustand eines Gebäudes zu verbessern. Dazu zählt nicht nur die Identifizierung von Schwachstellen in der Energiebilanz, sondern auch die Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Umwelt von CO²-Emissionen zu entlasten, sondern ermöglicht auch die Senkung der Energiekosten durch gezielte Maßnahmen.


Überblick schaffen

Wie ist der wärmetechnische Zustand Ihres Gebäudes? Inwieweit beeinflusst das Nutzerverhalten Ihren Energieverbrauch? Ist es sinnvoll, eine Modernisierung vorzunehmen, die Heizung zu erneuern, die Gebäudehülle nachträglich zu dämmen oder erneuerbare Energien zu nutzen? Besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen? Gerne bieten wir Ihnen im Rahmen einer Gebäudebegehung und anschließender Beratung einen neutralen und unverbindlichen ersten Überblick zu diesen Fragen.



Prozess
In enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und dem ausführenden Unternehmen erarbeiten wir die effektive Energieeinsparung sowie die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Dabei wird sorgfältig analysiert, welche Investition unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets und der ökologischen Einstellung am besten umsetzbar ist.

Zusätzlich bringen wir als erfahrene Bautechniker das notwendige Fachwissen und Know-how im Bereich des Bauens mit. Wir sind vertraut mit den Prinzipien, Techniken und Materialien, die beim Bau von Gebäuden und anderen Konstruktionen verwendet werden.


Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument zur Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat jeder potenzielle Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen vor Vertragsabschluss das Recht, den Energieausweis einzusehen.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

- Im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen.

- Bei der Planung und Errichtung eines Neubaus.

- Wenn im Zuge einer umfangreichen Sanierung eines bestehenden Gebäudes oder einer Erweiterung um mehr als die Hälfte eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt.

- Für den öffentlichen Aushang in Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m², in denen öffentliche Dienstleistungen mit erheblichem Publikumsverkehr erbracht werden.


Inhalt und Aufbau des Energieausweises

Zentrales Element des Energieausweises ist ein grafisches Label, das die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden darstellt.



Liegt das Gebäude im "grünen Bereich", ist der Modernisierungszustand gut. Steht der Pfeil auf "gelb", sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. "Rot" deutet auf große Einsparmöglichkeiten hin. Der Energieausweis ist dabei nicht nur ein Analyseinstrument: Aufgrund der enthaltenen Modernisierungsempfehlungen zeigt er auch ganz konkret auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann.


Arten des Energieausweises

Verbrauchsausweis:

Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den Energieverbrauch des Gebäudes für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren wider. Das Ergebnis wird maßgeblich vom Nutzerverhalten beeinflusst, einschließlich Faktoren wie Raumtemperatur und Lüftungsverhalten während dieses Zeitraums."

Bedarfsausweis:
Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf auf Grundlage des Zustands der Gebäudehülle und der Haustechnik unter der Annahme eines durchschnittlichen Nutzerverhaltens. Dadurch ermöglicht er einen nutzerunabhängigen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden."


Welchen Energieausweis für Ihr Gebäude ?

- Alle Gebäude bis Baujahr 1965: Seit dem 01.10.2008 ist ausschließlich der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.

- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zwischen Baujahr 1966-1977: Seit dem 01.10.2008 ist ausschließlich der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.

- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zwischen Baujahr 1966-1977, die auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden: Es kann entweder ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

- Gebäude ab 5 Wohneinheiten zwischen Baujahr 1966-1977: Es kann entweder ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

- Gebäude ab Baujahr 1978: Es kann entweder ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

- Neubau: Es ist ausschließlich der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich.


Service
Wir erstellen sämtliche Arten von Energieausweisen - auf Anfrage.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 können Verpflichtete mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro belegt werden, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht entsprechend den Vorgaben aushändigen oder vorlegen. Ebenfalls kann eine Geldbuße verhängt werden, wenn die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht ordnungsgemäß veröffentlicht werden. Diese letztere Ordnungswidrigkeit tritt jedoch erst ab dem 1. Mai 2015 in Kraft.